Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Kanzlei für Markenrecht

Was wir Ihnen anbieten können.

Markenanmeldung
Anmeldung von Marken für Deutschland, Europa oder international. > weiter
Beratung
Anwaltliche Beratung rund um Markenrecht. > weiter
Vertretung
Korrespondenzen, Fristen- und Gebührenüberwachung – wir vertreten Sie professionell. > weiter
Recherche
Wir bieten eine breite Palette an Recherchen für Sie an. > weiter
Überwachung
Sie brauchen auch einen Wächter für Ihre Markenangelegenheiten? > weiter
Widerspruch
Sie können Widerspuch gegen eine Marke erheben. > weiter
Löschung
Eine Marke kann durch ein Löschungsverfahren entfernt werden. > weiter
Unsere Angebote

Unserer Gebührenpakete

Ein Katalog unserer Leistungen.

Markenanmeldung
Recherche
Vertretung

Häufig gestellte Fragen zum Markenrecht (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Schutzrechtsrecherche und Benutzungsrecherche?

Durch die Schutzrechtsrecherche wird geprüft, ob eine Marke bereits geschützt ist. Mit der Benutzungsrecherche wird geprüft, ob Fremde die Rechte einer bereits eingetragenen Marke verletzen.

Was ist der Unterschied zwischen Identitätsrecherche und Ähnlichkeitsrecherche?

Bei einer Identitätsrecherche wird nach exakt dem gleichen Namen gesucht. Mit der Ähnlichkeitsrecherche werden Namen oder Logos gesucht, die einer bestimmten Marke gleichen.

Wie weit reicht eine Recherche?

Die Suche – also die Recherche – erstreckt sich auf die angemeldeten und eingetragenen deutschen Marken, Register der Europäischen Gemeinschaftsmarken, und Internationale Register. Die Reichweite der Recherche ist abhängig von der Nutzung der Marke.

Was ist der Unterschied zwischen Marken und Namen?

Aus der Sicht der Markenanmeldung gibt es keinen Unterschied.

Kann ich selbst nach Marken suchen?

Ja, aber um wirklich sicher gehen zu können, ist eine professionelle Suchstrategie in unterschiedlichen Datenbanken unbedingt erforderlich.

Die Markeneroberer verfügen über die nötige Erfahrung, das Fachwissen, können das Ergebnis analysieren und in einem Bericht zusammenfassen.

Bei Marken wird oft schon wegen Verwechslungsgefahr abgemahnt. Die Komplexität erfordert eine professionelle Suchstrategie in unterschiedlichen Datenbanken.

Die Aussagekraft einer unprofessionellen Recherche ist in entscheidenden Situationen sehr eingeschränkt.

Wir empfehlen Ihnen bei Marken- oder Domain Verkäufen sowie Konfliktsituationen aus Haftungsgründen und der notwendigen Unabhängigkeit die Recherche über einen neutralen Anbieter abzuwickeln.

Was sind absolute Schutzhindernisse?

unter absoluten Schutzhindernissen versteht man:

  • die Marke hat zu große Ähnlichkeit mit einer bereits eingetragenen Marke, deren Waren und Dienstleistungen.
  • täuschende Angaben.
  • die Marke besteht aus ausschließlich allgemeinsprachlichen Zeichen oder Angaben.

Darüber hinaus gibt es relative Schutzhindernisse und unüberwindbare Schutzhindernisse.

Was bedeutet (D), (EU) und (IR)?

(D), (EU) und (IR) beschreiben die Reichweite einer Marke.

  • (D) = Deutschland
  • (EU) = Europäische Gemeinschaft
  • (IR) = Internationale Registrierung
Welche Staaten gehören zur EU (Europäischen Gemeinschaft)?

EULänder sind: Belgien, Bulgarien, Rumänien, Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Slowakei, Finnland, Schweden und Vereinigtes Königreich. (Stand 2020)

Was sind die Vertragsstaaten nach MMA (Madrider Markenabkommen)?
Was ist eine Benutzungsschonfrist?

Als Benutzungsschonfrist bezeichnet man die Zeit ab der Anmeldung einer Marke. Die Frist beträgt fünf Jahre ab der Markenanmeldung. In der Zeit kann die Marke nicht gelöscht werden.

Beiträge zum Markenrecht

Nizzaklassifikation

Es ist wichtig, bei der Anmeldung einer Marke die richtigen Klassen gemäß der Nizzaklassifikation anzugeben, um sicherzustellen, dass die Marke angemessen geschützt ist. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Die Nizzaklassifikation ist ein international anerkanntes Klassifikationssystem, das zur Kategorisierung von Waren und Dienstleistungen dient. Sie wird vor allem im Bereich des Markenrechts verwendet, um die Eintragung […]

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Die sieben Etappen einer Markenanmeldung

Von der Kreativphase über die Benutzung bis zur Auslandsanmeldung Ihrer Marke betreuen wir Sie gerne. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. 1. Recherche Überprüfen Sie, ob Ihre Marke bereits registriert ist oder ähnliche Marken existieren.Führen Sie eine umfassende Suche nach bestehenden Markenrechten durch.Prüfen Sie, ob Ihre Marke den rechtlichen Anforderungen entspricht. 2. Markenanmeldung vorbereiten Erstellen Sie […]

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Vorteile einer eingetragenen Marke nutzen

Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung. Eine eingetragenen Marke bietet verschiedene Vorteile. Rechtlicher Schutz Eine eingetragene Marke bietet rechtlichen Schutz vor der unbefugten Nutzung oder Nachahmung durch Dritte. Exklusives Nutzungsrecht Der Inhaber einer eingetragenen Marke hat das exklusive Recht, die Marke für die gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Markenwert Eine eingetragene Marke kann einen […]

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Juristische Qualifikation

Markenrechtlichen Fällen können wir mit folgenden Qualifikationen begegnen:

Rechtsanwälte
Die Markeneroberer sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte für das Gebiet des Markenschutzes und des Markenrechts.
Fachanwälte
Die Markeneroberer verfügen über Anwälte, die eine Qualifikation als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz (u.a. Markenrecht) sowie Fachanwälte für Urheberrecht und Medienrecht vorweisen.
Patentanwälte
Bei Bedarf wird einer unserer Patentanwälte hinzugezogen.

Lernen Sie uns kennen!

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Die Kanzlei für Markenrecht

Kanzlei für Markenrecht - Patentanwälte - horek. Rechtsanwälte
Die Markeneroberer sind Rechtsanwälte/ Fachanwälte für das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sowie Patentanwälte und bieten Ihnen Partnerschaft und Zuverlässigkeit um Ihre Zukunft zu gestalten.

Die Anwälte beraten klein- und mittelständische Unternehmen sowie Privatpersonen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten Ihre Mandanten sowohl national als auch international.

Zudem verfügen sie über fachspezifische Kooperationsnetzwerke mit Kanzleien in den USA, Südamerika und Asien.

Die Markeneroberer begleiten Ihre Mandanten vor den deutschen, europäischen und internationalen Ämtern und Gerichten des gewerblichen Rechtsschutzes, wie dem DPMA, dem EPA, dem EVIPO, der WIPO etc.

„Wir bieten jedoch mehr.“

Die Anwälte sind außerdem bekannt durch Seminare und wissenschaftliche Publikationen.

sind zudem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz (Marken, Patente und verwandte Schutzrechte).

Rechts- und Patentanwälte für Markenschutz - Kanzlei

Kanzlei

Was Sie zum Markenrecht wissen sollten, haben wir für Sie kurz erklärt.

Fachbegriffe von A bis Z

Mandanten

Wen wir beraten und vertreten.

Insbesondere auch im Markenrecht beraten und vertreten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen. So gehören zu unseren Mandanten natürlich u.a. die nachfolgenden:

Bildungseinrichtungen
Universitäten, Fachhochschulen, Fachschulen
EDV-Unternehmen
Entwickler, Hard- und Softwaresystemhäuser, Hersteller, Programmierer, Provider, Rechenzentren, Webdesigner, Networker, Netagenturen
Energieunternehmen
Betreiber regenerativer Erzeugungsanlagen, freie Stromhändler, industrielle Kraftwerkgesellschaften, Projektierer
Filialisten
Kureinrichtungen, Hotels, Kliniken, Einzelhandelsmärkte und -unternehmen
Forschung & Entwicklung
Forschungs- und Entwicklungsunternehmen sowie -einrichtungen
Geldinstitute
Banken, Sparkassen, Vereinignungen
Industrieunternehmen
Aluminium, Autozulieferung, Bau, Chemie, Design, Dichtungen, Elektrotechnik, Fertigungstechnik, Getränke, Informationstechnologie, Kraftstoff, Kunststoff, Lebensmittel, Maschinenbau, Metall, Papier und Pappe, Recycling, Telekommunikation, Umwelttechnik, Verpackung

Auf der Basis jahrelanger Erfahrung haben wir für unsere Mandanten Leistungspakete geschaffen. Diese bilden bestimmte, stetig auftretende Lösungsangebote ab.

Pakete anschauen

Innovative Unternehmungen
Erfinder, Existenzgründer, Technologietransfer, Vermittler
Kommunen
Gemeinden, Kreise, Städte, Verwaltungsgemeinschaften
Messebau und -marketing
Unternehmen wie Catering, Marktforschung, Messebau, Messeplanung, Messedurchführung
Stiftungen
kirchlich, kulturell, Bildung
Staatliche Behörden
Bundesverwaltungen, Landesbehörden und -einrichtungen, Landesbetriebe
Verbände und Vereine
Dienstleistungen, Industrie, Handwerk, Sport, Technische Überwachung
Verlagswesen
Autoren, Druckereien, Herausgeber, Verlage, Verleger
Versicherungen
Werbeagenturen
Event-Agenturen, Full-Service-Agenturen, Netagenturen, Webagenturen
Mandanten

Profil

Rechts- und Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

„Ihr Ziel ist unser Ziel.“

Wir sind Dienstleister. Fachliche Kompetenz, fundierte Ausbildung, kontinuierliche Weiterbildung und Erfahrung bilden unsere Grundlage. Spezialisierung, verzweigte Branchen- und Fachkenntnisse sowie Kreativität sind individuell ausgeprägte Züge unserer Anwälte von der Beratung bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Frühzeitige Rechtsberatung ermöglicht Ihnen rechtlich abgesicherte Aktivitäten. Im Streitfall stehen wir im Einzelfall auch alternativen Lösungswegen, z.B. durch Mediation, offen gegenüber.
Wir ergänzen uns gegenseitig und wir haben ein Ziel: Ihren Erfolg. Sie haben Pläne oder Ideen und wünschen sich einen zuverlässigen Partner für die Umsetzung? Schildern Sie uns Ihre Fragestellung, und wir bieten Ihnen Ihren persönlichen Ansprechpartner. Selbstverständlich ist Ihr Ansprechpartner für Sie auch tatsächlich “ansprechbar” – das Kommunikationsmittel können Sie wählen. Ihr Anwalt ist für Sie da und begleitet alle nötigen Schritte auf dem Weg zu Ihrem Erfolg. Ihr Ziel ist unser Ziel.

horek Rechtsanwälte - Rechts- und Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken
Profil

Rechtsanwälte / Fachanwälte / Patentanwälte

Unsere Anwälte sind spezialisiert.

Rechtsanwalt Michael Horak Hannover Stuttgart Wien Zürich Anwalt

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Rechtsanwalt · Beratender Ingenieur
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht

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Wettbewerbsrecht Anwalt Julia Ziegeler Rechtsanwältin Hannover geboren in Bückeburg Rehburg-Loccum

Julia Ziegeler

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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Anna Umberg Rechtsanwältin Hannover Nutzungsrecht Verbreitungsrecht senderecht öffentliche Wiedergabe Anwalt Hannover Oldenburg Osnabrück Werberecht Abmahnung UWG Anwalt

Anna Umberg, LL.M., M.A.

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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Andree Eckhard Patentanwalt Hannover Patentrecht Markenrecht Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Dipl-Phys. Andree Eckhardt

Patentanwalt
Europäischer Markenanwalt und Designanwalt

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Gitamnn Rechtsanwältin Hannover Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Katharina Gitmann-Kopilevich

Rechtsanwältin
Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz

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Behrend Rechtsanwältin Hannover Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Karoline Behrend

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Vergaberecht

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Müller Rechtsanwältin Hannover Wettbewerbsrecht UWG Hamburg

Dr. Johanna K. Müller-Kühne

Patentanwältin · Dr. rer. nat. · Dipl. Biol.
European Patent Attorney
Europäische Markenanwältin und Designanwältin

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Andreas Friedlein

Andreas Friedlein

Rechtsanwalt

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Stefan Karfusehr

Stefan Karfusehr

Rechtsanwalt

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Stefan Karfusehr

Jonas A. Herbst

Rechtsanwalt

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Wir beherrschen Bereiche der Technik und Naturwissenschaft.

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